Frühförderung für Kinder mit einer Sehschädigung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten im Rahmen der Frühförderung sehbehinderte, blinde und mehrfachbehinderte Kinder im Vorschulalter (0 - 6 Jahre). Zusätzlich werden Eltern, sowie Erzieherinnen an Kindergärten über die Besonderheiten der jeweiligen Augendiagnose beraten.
Wir sind eine überregionale Beratungsstelle und daher in verschiedenen Landkreisen tätig (BL, EM, FR, FDS, KN, LÖ, RT, RW, VS, TÜ, TUT, WT)
Familien aus anderen Kreisen in Baden-Württemberg vermitteln wir an die dort zuständigen Beratungsstellen.
In der Beratungsstelle arbeiten Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer mit dem Schwerpunkt Blinden- und Sehbehindertenpädagogik.
Die Angebote der Frühförderung stehen kostenfrei zur Verfügung.
Für Fragen und Wünsche rufen Sie uns an oder schicken Sie ein Fax oder E-Mail (siehe rechte Spalte).
Am Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Sehen in Heiligenbronn bieten wir auch eine eigene Kindergartengruppe für sinnesgeschädigte mehrfachbehinderte Kinder an.
In ganz Baden-Württemberg fördern und beraten wir taubblinde und hörsehgeschädigte Kinder und Jugendliche im Rahmen der Frühförderung. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zum Taubblindenzentrum.
Schon ein Säugling reagiert auf optische Reize aus seiner Umgebung durch aktive Zuwendung. Dieses Zusammenspiel von Reiz und Reaktion hat entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung eines Kindes. Eine Sehschädigung verhindert die vollständige Aufnahme optischer Reize. Dadurch ist die Ausreifung des Sehapparates, sowie die Verarbeitung visueller Eindrücke zu folgerichtigen Gesamteindrücken der kindlichen Wahrnehmung erschwert oder ganz unmöglich. Die Einschränkungen oder der Ausfall des Sehreizes kann die gesamte Entwicklung eines Kindes gefährden.
Deshalb bieten wir Familien mit blinden, sehbehinderten oder mehrfachbehinderten sehgeschädigten Kindern im Vorschulalter so früh wie möglich Beratung und Frühförderung an. Beratung und Frühförderung, die hauptsächlich Hausfrühförderung ist, sind für die Eltern kostenlos. Die Beratung schließt Besuche in Kindergärten sowie die Zusammenarbeit mit anderen Frühförderstellen, Ärzten, Mobilitätstrainern, Therapeuten usw. mit ein.
Die Grundlagen der Frühförderarbeit ergeben sich aus dem Wissen, dass die Entwicklung des Sehens nach der Geburt vom ersten Augenblick an durch Eigenaktivität des Kindes geprägt ist. Die Eigenaktivität des Kindes anzuregen und ein vielfältiges Spektrum an Aktionsmöglichkeiten anzubieten, ist daher eine wesentliche Aufgabe der Frühförderung.
Die Förderhilfen können umfassen:
- Beratung in Fragen zur Entwicklung des Kindes
- Förderung im Bereich der Wahrnehmung (Sehen, Hören, Tasten, Riechen)
- Erweiterung von Umwelterfahrungen
- Anleitung in den Bereichen Mobilität und Selbständigkeit
- Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung
- Spielzeugauswahl und Anleitung zum Spielen
- Förderung der Begriffsbildung, der Sprache und des Sprechens
- Kommunikation & Interaktion
- Hilfsmittelberatung (optische, elektronische Hilfsmittel und Beleuchtung)
- Beratung und Hilfen beim Übergang in den Kindergarten
- Unterstützung in rechtlichen und finanziellen Fragen
- Vermittlung von Kontakten zu anderen Eltern
- Kursangebote (z.B. Mütterabende, etc.)
Bei Fragen zum Übergang in die Schule (alle Schularten) ist unser Sonderpädagogischer Dienst zuständig.